1 - Verträge über digitale Produkte, "digitales Kaufrecht" und weitere Änderungen in den §§ 433 ff. BGB [ID:42026]
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So, einen wunderschönen guten Abend und ganz herzlich willkommen zu unserer Alumni-Veranstaltung

zum Digital-Update des BGB, will ich es mal etwas flapsig bezeichnen.

Ich bin sicher, unsere beiden Referenten werden mich dann vielleicht korrigieren in dieser Frage,

weil es natürlich nicht nur um digitale Dinge gehen soll, sondern auch um ganz analoge,

Stichwort neues Kaufrecht, da haben sich einige Dinge getan, die weniger mit diesen

Digitalisierungsbestrebungen zu tun haben. Ja, schön, dass Sie so zahlreich mit dabei sind,

auch online und uns zugeschaltet sind. Ich darf Ihnen kurz unsere beiden Referenten vorstellen.

David Lang ist Mitarbeiter am Lehrstuhl vom Professor Freitag bei uns an der FAU und Benjamin

Kessisoklugin ist Mitarbeiter bei Professor Casper, ebenfalls bei uns an der FAU. Die

beiden sind jetzt im Sommersemester 2022 aktiv mit sogenannten ProSeminar zu dieser Thematik.

Und dann haben wir vom Alumni-Verall uns gedacht, naja, das wäre doch vielleicht auch etwas für

Jung und Alt, das heißt für die Studierenden und für Alumni, die möglicherweise diese Regelungen

der Paragraphen 327, wort folgende BGB und der kaufrechtlichen Vorschriften noch nicht so

genau kennen. Wir wollen Ihnen also entweder ein Update bieten heute oder eben eine grundlegende

Einführung in diese Thematik. Der Abend wird möglicherweise etwas länger werden. Warum? Weil

es eine ganze Reihe an Vorschriften sind, aber die beiden haben schon angekündigt, sie werden

genügend Pausen einlegen. Damit Sie nicht jetzt gleich eine Pause brauchen, will ich auch gar nicht

länger reden, sondern gleich das Wort an Sie beiden übergeben. Vielen herzlichen Dank, dass Sie

bereit waren, diese Aufgabe zu übernehmen und ich freue mich auf einen spannenden Abend mit

spannenden Diskussionen. Ein Hinweis noch für die Online-Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Fragen

bitte gerne in den Chat schreiben. Ich werde den Chat überwachen und die Fragen dann an der

entsprechenden Stelle, wenn die beiden Pause machen, reinspielen. Natürlich können Sie sich

auch gern zu Wort melden, auch das sehe ich ja dann auf Zoom und jüttere die Wortmeldung weiter. So,

dann einen spannenden Abend und bis später. Ja, lieber Herr Zwickl, ganz herzlichen Dank für die

freundliche Einleitung und ganz herzlich willkommen an Sie alle, sowohl hier vor Ort als auch zu Hause

an den Empfangsgeräten gewissermaßen zu dem Vortrag von Benni und mir mit dem Titel

Verträge über digitale Produkte, digitales Kaufrecht und weitere Änderungen in den 433

folgende BGB Neuerungen von erheblicher oder eben vielleicht auch vereinzelt doch nur

unerheblicher Relevanz. Dieser Frage wollen wir uns heute widmen. Es fängt schon gut an. So,

jetzt ist es wieder da. Und wie Sie diesen Titel schon entnehmen können, wollen wir uns heute mit

zwei großen Blöcken mit Ihnen befassen. Den ersten großen Block, den darf dann ich Ihnen

präsentieren. Und da wollen wir uns eben auseinandersetzen. Herr Zwickl hatte es

schon angesprochen mit den 327 folgende BGB, das heißt dem neuen Regime zu den Verbraucherverträgen

über digitale Produkte. Wie Sie dem Terminus des Regimes schon entnehmen können, ist das also

eine durchaus umfassender Regelungskomplex. Auch das hatte Herr Zwickl bereits angedeutet,

weswegen ich sehr dankbar bin, dass Benny mich hier unterstützen wird und dann einen gewissen

Ausschnitt mir abnimmt, der besondere Nähe dann auch noch zum Kaufrecht aufweist. Und dass Benny

das behandelt, das macht besonderen Sinn, denn er wird sich dann dem zweiten großen Themenblock

im Anschluss widmen, nämlich also die Neuerungen im Kaufrecht in den 433 folgende BGB. Die Gliederung,

die Sie hier sehen, die grob Gliederung, die müssen Sie sich jetzt nicht merken oder gar

aufschreiben oder ähnliches. Wir haben dann gleich, Sie sehen das links auf den Folien immer so ein

bisschen eingeblendet, wo wir uns gerade befinden. Das ist vielleicht ganz hilfreich, wenn wir auch

mal irgendwie vom Konkreten ins Abstrakte springen und dann wieder zurück. Was Sie hier jedenfalls

aber schon sehen können an dieser allgemeinen Gliederung, ist, dass zumindest hier in meinem Teil

Dinge ausgekraut sind. Der Hintergrund ist schlicht derjenige, ich kann es nochmal wiederholen,

das ist im Endeffekt ein riesen Umfang, den wir heute hier mit Ihnen besprechen könnten. Wir

könnten sechs Stunden reden oder noch länger. Diese Präsentation hat eigentlich 250 Folien,

ja da wollen wir Sie nicht mitbehelligen. Wir haben also vieles im Nachgang wieder ausgeblendet.

Zum Teil haben wir auch auf Folien, die dann eben noch angezeigt werden, einzelne Punkte,

weil wir die schlicht aus Zeitgründen nicht besprechen können, ebenso grau hinterlegt. Warum

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

02:54:13 Min

Aufnahmedatum

2022-05-13

Hochgeladen am

2022-05-14 02:06:06

Sprache

de-DE

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